Wird die private Kinderbetreuung nicht via unserem Verein Tagesfamilien Sarganserland organisiert, sondern auf privater Basis, so ist die Kinderbetreuung zu bewilligen.
Qualitätssicherung in der Kinderbetreuung
Die Betreuung unserer Kinder ist eine der wichtigsten Aufgaben in unserer Gesellschaft. Um die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder zu gewährleisten, hat der Kanton St. Gallen, wie viele andere Kantone in der Schweiz, klare Richtlinien für die private Kinderbetreuung gegen Bezahlung festgelegt. Diese Regelungen basieren auf der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO). Ziel ist es, eine hohe Qualität in der Kinderbetreuung sicherzustellen und sowohl die Kinder als auch die Betreuungspersonen zu schützen.
Meldepflicht und Bewilligungsverfahren
Private Kinderbetreuung gegen Bezahlung unterliegt im Sarganserland einer Meldepflicht und benötigt eine offizielle Bewilligung. Dies gilt für:
- Regelmässige Betreuung von Kindern in Ihrem Haushalt
- Betreuung Ihrer eigenen Kinder durch eine bezahlte Privatperson
- Ausnahmen: Grosseltern und jugendliche Babysitter sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zuständigkeit und Kosten
- Verantwortliche Stelle: Verein Tagesfamilien Sarganserland im Auftrag der Sarganserländer Gemeinden
- Keine Kosten: Die Anmeldung und das Bewilligungsverfahren sind für Sie kostenlos
Vorgehensweise
- Kontaktaufnahme: Melden Sie die Betreuungssituation per E-Mail an die zuständige Kontaktperson:
Miriam Jacobi, Aktuarin Verein Tagesfamilien Sarganserland
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Durch die Einhaltung dieser Vorschriften tragen Sie zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung in unserer Region bei.